05. November 2020
Öffnungszeiten TSV Vereinsheim
Ab sofort ist am Donnerstag und Freitag abends ab 18 Uhr geöffnet.
Am Sonntag ist bei den Heimspielen der Damen ab 11.00 Uhr, der Herren ab 13.15 Uhr geöffnet
Möchte ein Verein oder eine Gruppe an einem anderen Abend kommen, gerne per Voranmeldung
Zu den Öffnungszeiten gibt es unsere Speisen wie immer auch zum Mitnehmen.
Das Vereinsheimteam ist unter 0160/97353599 erreichbar, zu den Öffnungszeiten auch unter 07355/92100


10. Mai 2020
Einkauf unterstützt TSV Hochdorf
Kauft Ihr in diesen Tagen auch mehr über das Internet ein als sonst? Dann würden wir uns freuen, wenn ihr dabei an unseren Verein denkt:
https://www.gooding.de/tsv-hochdorf-1971-e-v-86910
Mehr als 1800 Shops, die bei Gooding mitmachen, zahlen nach eurem Einkauf eine Prämie an uns.
Gerade in dieser Zeit hilft uns das sehr!

11. September 2019
Insektenhotel
Im Sommerferienprogramm wurde durch fleissige Kinderhände die Aussenanlage am Spielplatz beim TSV Vereinsheim durch ein Insektenhotel und einen Blühstreifen mit ca. 20 qm um einen grünen Bereich erweitert.
18. November 2019
Kinderschutzprojekt des TSV Hochdorf
Das Kinderschutzprojekt des TSV Hochdorf wurde von unserem 1. Vorsitzenden Klaus Koch bei der Volksbank Ulm-Biberach eingereicht. Aufgrund der detaillierten Beschreibung konnte prompt in der Rubrik "Herausragende Jugendarbeit" der erste Platz belegt werden, dotiert mit einem Geldbetrag von 600 Euro. Der Betrag wird für die Jugendarbeit verwendet.

Woche für Woche übernehmen wir für viele Kinder aus unserer Gemeinde Verantwortung, machen mit Ihnen Sport und stärken den Teamgeist.
Dieser Verantwortung sind wir uns bewusst und freuen uns über das Vertrauen. Aus diesem Grund haben wir ein Kinderschutzkonzept auf den Weg gebracht.
So zeigen wir, transparent für alle, dass die Kinder und Jugendlichen im Verein in guten Händen sind.
Und für alle offenen Fragen und Anregungen haben wir Schutzbeauftragte im Verein.
Dies sind:
- Heike Küfer (07351/4290420)
- Gertrud Krapf (07355/7899)
- Beate Kloos (07355/92076)
Sie sind geschult, kennen alle wichtigen Kontakte und nehmen ein Anliegen vertraulich auf.
Das Kinderschutzkonzept kann in der Rubrik Informationen, Downloads angeklickt und eingesehen werden.
13. Juli 2017
Selbstverpflichtungserklärung § 72 a SGB
Die Selbstverpflichtungserklärung gemäß § 72a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)betrifft alle Helfer und Helferinnen bei kurzfristigen Einsätzen, z.B., Sommerferienprogramm, Hallenturniere, Sportevents aller Art, Angebote allgemeiner Art, wo Erwachsene und Jugendliche in direkten Kontakt mit Kindern und Jugendlichen kommen. Dieses Formular ist bei Beginn der Veranstaltung von der Person auszufüllen und zu unterzeichnen.
Das Original kommt in den TSV Ordner (Heike Küfer oder Klaus Koch)
Die Durchführung dieser Selbstverpflichtung ist wichtig und muss daher ernst genommen werden.
Bei einer eventuellen Kontrolle durch die Behörden sind erhebliche Bußgelder zu befürchten.
Das betreffende Formular kann unter Informationen, Downloads heruntergeladen werden.
Personen, welche ein erweitertes Führungszeugnis beim TSV bereits abgelegt haben, sind hiervon nicht betroffen.