Selbstverpflichtungserklärung § 72 a SGB

Die Selbstverpflichtungserklärung gemäß § 72a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)betrifft alle Helfer und Helferinnen bei kurzfristigen Einsätzen, z.B., Sommerferienprogramm, Hallenturniere, Sportevents aller Art, Angebote allgemeiner Art, wo Erwachsene und Jugendliche in direkten Kontakt mit Kindern und Jugendlichen kommen. Dieses Formular ist bei Beginn der Veranstaltung von der Person auszufüllen und zu unterzeichnen.
Das Original kommt in den TSV Ordner (Heike Küfer oder Klaus Koch)

Die Durchführung dieser Selbstverpflichtung ist wichtig und muss daher ernst genommen werden.
Bei einer eventuellen Kontrolle durch die Behörden sind erhebliche Bußgelder zu befürchten.
Das betreffende Formular kann unter Informationen, Downloads heruntergeladen werden.

Personen, welche ein erweitertes Führungszeugnis beim TSV bereits abgelegt haben, sind hiervon nicht betroffen.

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